
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Umsätzen, welche im November 2019 erwirtschaftet wurden.
Genauere Erläuterungen finden Sie auf der offiziellen Fragen- und Antworten-Seite zu den Novemberhilfen. Weitere Informationen finden Sie über einen Link zu den "Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Novemberhilfe“.
Sofern Sie Ihre monatliche oder auch quartalsweise Buchhaltung bei uns bearbeiten lassen, wird Ihre FiBu-Sachbearbeiterin oder Ihr FiBu-Sachbearbeiter routinemäßig prüfen, ob eine Förderfähigkeit für Sie in Frage kommt. Falls dies bei Ihnen der Fall sein sollte, werden wir Sie darüber informieren.
Sollten Sie Ihre Buchhaltung unterjährig selbst erstellen oder sie wird aus anderweitigen Gründen nicht bei uns (zumindest nicht mindestens quartalsweise) bearbeitet, müssten sie ggf. selbst auf uns zukommen. Gerne helfen wir Ihnen auch hier bei der Beantragung der Novemberhilfe.
seit dem gestrigen Mittwoch ist die Beantragung der Novemberhilfe
möglich. Die Novemberhilfe ist eine außerordentliche Förderung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, welche temporär als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung geschlossen wurden.
Vereinfacht gesagt gelten Sie als direkt oder indirekt betroffen, wenn Sie:
Vereinfacht gesagt gelten Sie als direkt oder indirekt betroffen, wenn Sie:
- Aufgrund der Verordnung schließen mussten (bspw. Restaurants, Kosmetik-Studios).
- Bei Mischbetrieben (bspw. ein Friseursalon mit angeschlossenem Café): wenn Sie mindestens 80% Ihres Umsatzes mit wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern erwirtschaften, die im Zuge des Teil-Lockdowns nicht mehr ausgeführt werden dürfen (Sie sind direkt betroffen). Im Beispiel müssten somit im Referenzzeitraum 80% des Umsatzes mit dem Café erwirtschaftet worden sein.
- 80% Ihrer Umsätze im Jahr 2019 mit Betrieben erwirtschaften, die schließen mussten (Sie sind indirekt betroffen). Bspw. eine Metzgerei, die 80% ihres Umsatzes mit dem Verkauf von Waren an Restaurants erzielt.
- 80% Ihrer Umsätze durch eine Leistungskette an von der Schließung betreffende Betriebe erwirtschaften (Sie sind über Dritte betroffen). Bspw. werden Sie von einer Eventagentur als Caterer engagiert. Die Messe wurde allerdings abgesagt. Sie erzielen damit über einen Dritten (die Eventagentur) 80% Ihres Umsatzes mit nicht durchführbaren Messen.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Umsätzen, welche im November 2019 erwirtschaftet wurden.
Genauere Erläuterungen finden Sie auf der offiziellen Fragen- und Antworten-Seite zu den Novemberhilfen. Weitere Informationen finden Sie über einen Link zu den "Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Novemberhilfe“.
Sofern Sie Ihre monatliche oder auch quartalsweise Buchhaltung bei uns bearbeiten lassen, wird Ihre FiBu-Sachbearbeiterin oder Ihr FiBu-Sachbearbeiter routinemäßig prüfen, ob eine Förderfähigkeit für Sie in Frage kommt. Falls dies bei Ihnen der Fall sein sollte, werden wir Sie darüber informieren.
Sollten Sie Ihre Buchhaltung unterjährig selbst erstellen oder sie wird aus anderweitigen Gründen nicht bei uns (zumindest nicht mindestens quartalsweise) bearbeitet, müssten sie ggf. selbst auf uns zukommen. Gerne helfen wir Ihnen auch hier bei der Beantragung der Novemberhilfe.
Ihr Team von W+M!

Sehr geehrte Damen und Herren, machen die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen , die innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf der Mietimmobilie erfolgen, mehr als 15 % der Anschaffungskosten der Immobilie aus, sind sie nicht sofort in voller Höhe abzugsfähig. Um dies zu vermeiden, gilt es insbesondere, den Dreijahreszeitraum richtig anzuwenden . Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Es bleibt (leider) dabei: Leistungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht als Werbungskosten abziehbar . Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hat daran auch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes nichts geändert. Neu ist hingegen diese Sichtweise: Bei Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten ist eine Leasingsonderzahlung für den Pkw nicht mehr sofort im Zeitpunkt der Zahlung zu berücksichtigen. Sie muss über die Vertragslaufzeit verteilt werden . Ein nicht erwerbstätiger Teilzeitstudent kann die Aufwendungen für seine Fahrten zwischen der Wohnung und der Universität nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten absetzen. Damit hat der Bundesfinanzhof dem Finanzamt widersprochen, das nur die Entfernungspauschale gewähren wollte.. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2025. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!

Sehr geehrte Damen und Herren, Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt . Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann kein pauschaler Holdingabschlag abgezogen werden. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden. Investmentfonds : Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins zum 2.1.2025 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2025 erforderlich ist. Frohe Kunde kommt vom Bundesfinanzhof: Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn . Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2025. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!

Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 1. Januar 2025 ist die neue gesetzliche Vorgabe in Kraft getreten, elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere Kassensysteme, Wegstreckenzähler und Taxameter) an das örtlich zuständige Finanzamt zu melden. Die Daten für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme müssen dabei bis spätestens zum 31. Juli 2025 übermittelt werden. Die Daten für nach dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme sind zukünftig innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen. Detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) wurden auf der Internetseite des BMF bereitgestellt. Zudem können nähere Informationen dem BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 entnommen werden. Wir werden Ihnen ebenfalls weitere Informationen zukommen lassen, sobald von Seiten unseres Softwareanbieters eine effiziente Lösung für die Verwaltung und für die korrekte und fristgerechte Meldemöglichkeit etabliert wurde. Ende 2024 wurde das Steuerfortentwicklungsgesetz in „abgespeckter“ Form verkündet. Hervorzuheben sind die Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags sowie des Kindergelds für 2025 und 2026 . Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt seit 2022 eine Steuerbefreiung, sodass auch etwaige Betriebsausgaben seit 2022 nicht mehr abziehbar sind. Doch wie sind „nachlaufende“ Betriebsausgaben zu behandeln, also z. B. eine in 2022 geleistete Umsatzsteuer-Nachzahlung für das Jahr 2021? Hier sind sich die Finanzgerichte Münster und Nürnberg nicht einig. Erfolgt die Abrechnung über die Leistung durch den Leistungsempfänger und betrifft diese Gutschrift eine Privatperson , wurde die Umsatzsteuer bislang nicht geschuldet , wenn sie unberechtigt ausgewiesen wurde. Doch das hat sich mit der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 nun geändert. Die Finanzverwaltung hat ein kostenloses ELSTER-Tool zur Visualisierung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) zur Verfügung gestellt. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2025. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!