W+M Steuerberatungs-
gesellschaft mbH
Die Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

W+M Steuerberatungsgesellschaft mbH
Die Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehme
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 Wir freuen uns, dass Sie unsere Website besuchen. Seit der Gründung des Unternehmens W+M im Jahr 1983 haben wir uns in der Metropolregion als hochqualifizierter Dienstleister im Bereich Steuerberatung positioniert. Mit Kanzleien in Heidelberg und Leimen bieten wir unseren Kunden größtmöglichen Service.

Mit unserem Team aus Steuerberatern, Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten sind wir Ihr regionaler Partner bei allen Themen rund um Steuern. Ob bei Ihnen vor Ort oder in unseren Kanzleien in Leimen und Heidelberg – wir beraten Sie gerne.
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Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen Beratungstermin.
Steuerberaterteam von W+M
 Inzwischen führen eine Vielzahl von Konstellationen zur Abgabepflicht einer Einkommensteuererklärung – aber auch ohne diese Pflicht kann sich die Abgabe lohnen. Wir kümmern uns gerne um Ihre Einkommensteuererklärung und/oder Feststellungserklärung. Ganz gleich, ob Vermietungseinkünfte, Kapitaleinkünfte, ausländische Einkünfte, komplizierte Sonderausgaben oder auch „nur“ eine klassische Arbeitnehmerveranlagung.

Auch bei Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärungen helfen wir Ihnen gerne kompetent weiter; sei es lediglich die Planung oder auch das tatsächliche Anfallen der Schenkung. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Berichtigung von Erklärungen aus bereits abgegebenen Jahren.

Sie haben sich selbstständig gemacht oder planen es? Nutzen Sie unsere Expertise beim Aufbau Ihres Unternehmens. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen Lösungen, die ganz individuell zu Ihrem Unternehmen und seiner Größe passen. Keine Angst vor der Rentenversicherungsprüfung! Unser Lohn- und Gehaltsteam erstellt die Abrechnungen für Ihre Arbeitnehmer. Unser ständig geschultes Team hilft auch gerne beim Optimieren von Gehältern. So bleibt Ihnen und Ihren Arbeitnehmern mehr! Egal, ob alles digital oder in Papierform – gerne stellen wir uns auf Ihre Vorlieben ein. Ebenso unterstützen wir Sie bei Finanzierungen und Planungsrechnungen.
Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!
Es ist uns ein Anliegen, unsere Mandanten immer über die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht zu informieren. In unserem Mandantenbrief stellen wir regelmäßig die wichtigsten Themen für Sie zusammen. Ein Besuch lohnt sich.
Mandantenbrief

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20. Oktober 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Monat möchten wir Ihnen wieder eine neue Sonderausgabe unseres Mandantenrundschreibens zukommen lassen. Hierin finden Sie einige Informationen zum Thema "steuerlicher Jahreswechsel" . Des Weiteren erhalten Sie unseren November-Newsletter. Nach den Plänen der Bundesregierung müssen viele offene Ladenkassen durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden . Ebenfalls mit Wirkung ab 2028 soll die Ausgabe von Papierbons durch die Bereitstellung digitaler Belege abgelöst werden. Das Gesetz muss aber noch das parlamentarische Verfahren im Bundestag und im Bundesrat durchlaufen. In diesem Zuge sind etwaige Änderungen nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Das " Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes " ist nach der Zustimmung des Bundesrats in trockenen Tüchern. Die Umstellung auf das antragslose Kindergeld soll 2027 in zwei Stufen erfolgen. Das Jahresende steht vor der Tür – und das heißt naturgemäß Inventurzeit . Denn in vielen Unternehmen erfolgt dann eine körperliche Bestandsaufnahme, oft am 31.12. Doch das ist nicht zwingend erforderlich, es gibt auch andere Möglichkeiten . Für eine elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) sind die notwendigen Daten aus der Entgeltabrechnung und der Finanzbuchhaltung elektronisch zu übermitteln. Haben sich Arbeitgeber von dem euBP-Verfahren befreien lassen, ist zu beachten, dass eine Befreiung zum 31.12.2026 entfällt . Noch etwas in eigener Sache Für unsere Mandanten, die bereits das Mandantenportal "ADDISON Direkt" (ehemals ADDISON OneClick) verwenden, wird es ab November ein paar Anpassungen durch unseren Softwareanbieter geben: Anmeldung in ADDISON Direkt nur noch mit E-Mail und Passwort Zugangsnummer und Benutzername entfallen, E-Mail und Passwort werden ab dem 1.11.2026 zum Standard. Nutzer mit Zugangsnummer können sich weiterhin anmelden und werden dabei auf das ADDISON Benutzerkonto umgestellt. Verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung Ab dem 1.11.2026 startet die Übergangsphase zur Zwei-Faktor-Authentifizierung. Ab dem 1.1.2027 wird die Nutzung für alle Nutzer verpflichtend. Umstellung auf neue Benutzeroberfläche Neuer, vereinfachter und übersichtlicherer Einstieg ins Portal, sowie mandantenübergreifender Einstieg für Nutzer mit Zugriff auf mehrere Mandanten Bei Fragen zu ADDISON Direkt , zur Umstellung oder Ähnlichem steht Ihnen kanzleiintern insbesondere Frau Zeigermann mir Rat und Tat zur Verfügung. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
16. September 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, das Bayerische Landesamt für Steuern hat interessante Fragen zu einer ab 2026 geltenden (lohnsteuerlichen) Neuregelung beantwortet. Dabei geht es um die Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für betriebliche (Hybrid-)Elektrofahrzeuge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für das Familienheim eine Steuerbefreiung vor. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass hierunter auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück fallen kann. Dabei ist als steuerbegünstigtes Grundstück die wirtschaftliche Einheit von Grundstücksflächen anzusehen, die für das Erbschaftsteuerverfahren bindend festgestellt wird. Unter gewissen Voraussetzungen können 30 % des Schulgelds (höchstens 5.000 EUR je Kind) als Sonderausgaben abgezogen werden. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können auch Beiträge der Eltern an einen Förderverein der Privatschule begünstigt bzw. abziehbar sein. Das Bundesfinanzministerium hat den Fragen- und Antworten-Katalog zur steuerfreien Aktivrente um zwei Aspekte ergänzt. Dabei handelt es sich um Arbeitgeber-Wechselszenarien im Laufe des Monats und um Beschäftigungen im Übergangsbereich ( Midijobs ). Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
20. Oktober 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Monat möchten wir Ihnen wieder eine neue Sonderausgabe unseres Mandantenrundschreibens zukommen lassen. Hierin finden Sie einige Informationen zum Thema "steuerlicher Jahreswechsel" . Des Weiteren erhalten Sie unseren November-Newsletter. Nach den Plänen der Bundesregierung müssen viele offene Ladenkassen durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden . Ebenfalls mit Wirkung ab 2028 soll die Ausgabe von Papierbons durch die Bereitstellung digitaler Belege abgelöst werden. Das Gesetz muss aber noch das parlamentarische Verfahren im Bundestag und im Bundesrat durchlaufen. In diesem Zuge sind etwaige Änderungen nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Das " Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes " ist nach der Zustimmung des Bundesrats in trockenen Tüchern. Die Umstellung auf das antragslose Kindergeld soll 2027 in zwei Stufen erfolgen. Das Jahresende steht vor der Tür – und das heißt naturgemäß Inventurzeit . Denn in vielen Unternehmen erfolgt dann eine körperliche Bestandsaufnahme, oft am 31.12. Doch das ist nicht zwingend erforderlich, es gibt auch andere Möglichkeiten . Für eine elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) sind die notwendigen Daten aus der Entgeltabrechnung und der Finanzbuchhaltung elektronisch zu übermitteln. Haben sich Arbeitgeber von dem euBP-Verfahren befreien lassen, ist zu beachten, dass eine Befreiung zum 31.12.2026 entfällt . Noch etwas in eigener Sache Für unsere Mandanten, die bereits das Mandantenportal "ADDISON Direkt" (ehemals ADDISON OneClick) verwenden, wird es ab November ein paar Anpassungen durch unseren Softwareanbieter geben: Anmeldung in ADDISON Direkt nur noch mit E-Mail und Passwort Zugangsnummer und Benutzername entfallen, E-Mail und Passwort werden ab dem 1.11.2026 zum Standard. Nutzer mit Zugangsnummer können sich weiterhin anmelden und werden dabei auf das ADDISON Benutzerkonto umgestellt. Verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung Ab dem 1.11.2026 startet die Übergangsphase zur Zwei-Faktor-Authentifizierung. Ab dem 1.1.2027 wird die Nutzung für alle Nutzer verpflichtend. Umstellung auf neue Benutzeroberfläche Neuer, vereinfachter und übersichtlicherer Einstieg ins Portal, sowie mandantenübergreifender Einstieg für Nutzer mit Zugriff auf mehrere Mandanten Bei Fragen zu ADDISON Direkt , zur Umstellung oder Ähnlichem steht Ihnen kanzleiintern insbesondere Frau Zeigermann mir Rat und Tat zur Verfügung. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
16. September 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, das Bayerische Landesamt für Steuern hat interessante Fragen zu einer ab 2026 geltenden (lohnsteuerlichen) Neuregelung beantwortet. Dabei geht es um die Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für betriebliche (Hybrid-)Elektrofahrzeuge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für das Familienheim eine Steuerbefreiung vor. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass hierunter auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück fallen kann. Dabei ist als steuerbegünstigtes Grundstück die wirtschaftliche Einheit von Grundstücksflächen anzusehen, die für das Erbschaftsteuerverfahren bindend festgestellt wird. Unter gewissen Voraussetzungen können 30 % des Schulgelds (höchstens 5.000 EUR je Kind) als Sonderausgaben abgezogen werden. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können auch Beiträge der Eltern an einen Förderverein der Privatschule begünstigt bzw. abziehbar sein. Das Bundesfinanzministerium hat den Fragen- und Antworten-Katalog zur steuerfreien Aktivrente um zwei Aspekte ergänzt. Dabei handelt es sich um Arbeitgeber-Wechselszenarien im Laufe des Monats und um Beschäftigungen im Übergangsbereich ( Midijobs ). Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!

Übersicht aktueller Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen und die Veröffentlichung von Unternehmensabschlüssen. Diese gelten bei einer steuerlichen Beratung und Einreichung der Erklärungen durch uns.

Datum Abgabeart
31. Dezember 2026 Offenlegung der Jahresabschlüsse 2025
28. Februar 2027 Steuererklärungen des Jahres 2025
31. Dezember 2027 Offenlegung der Jahresabschlüsse 2026
28. Februar 2028 Steuererklärungen des Jahres 2026
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