W+M Steuerberatungs-
gesellschaft mbH
Die Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

W+M Steuerberatungsgesellschaft mbH
Die Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehme
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 Wir freuen uns, dass Sie unsere Website besuchen. Seit der Gründung des Unternehmens W+M im Jahr 1983 haben wir uns in der Metropolregion als hochqualifizierter Dienstleister im Bereich Steuerberatung positioniert. Mit Kanzleien in Heidelberg und Leimen bieten wir unseren Kunden größtmöglichen Service.

Mit unserem Team aus Steuerberatern, Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten sind wir Ihr regionaler Partner bei allen Themen rund um Steuern. Ob bei Ihnen vor Ort oder in unseren Kanzleien in Leimen und Heidelberg – wir beraten Sie gerne.
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Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen Beratungstermin.
Steuerberaterteam von W+M
 Inzwischen führen eine Vielzahl von Konstellationen zur Abgabepflicht einer Einkommensteuererklärung – aber auch ohne diese Pflicht kann sich die Abgabe lohnen. Wir kümmern uns gerne um Ihre Einkommensteuererklärung und/oder Feststellungserklärung. Ganz gleich, ob Vermietungseinkünfte, Kapitaleinkünfte, ausländische Einkünfte, komplizierte Sonderausgaben oder auch „nur“ eine klassische Arbeitnehmerveranlagung.

Auch bei Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärungen helfen wir Ihnen gerne kompetent weiter; sei es lediglich die Planung oder auch das tatsächliche Anfallen der Schenkung. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Berichtigung von Erklärungen aus bereits abgegebenen Jahren.

Sie haben sich selbstständig gemacht oder planen es? Nutzen Sie unsere Expertise beim Aufbau Ihres Unternehmens. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen Lösungen, die ganz individuell zu Ihrem Unternehmen und seiner Größe passen. Keine Angst vor der Rentenversicherungsprüfung! Unser Lohn- und Gehaltsteam erstellt die Abrechnungen für Ihre Arbeitnehmer. Unser ständig geschultes Team hilft auch gerne beim Optimieren von Gehältern. So bleibt Ihnen und Ihren Arbeitnehmern mehr! Egal, ob alles digital oder in Papierform – gerne stellen wir uns auf Ihre Vorlieben ein. Ebenso unterstützen wir Sie bei Finanzierungen und Planungsrechnungen.
Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!
Es ist uns ein Anliegen, unsere Mandanten immer über die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht zu informieren. In unserem Mandantenbrief stellen wir regelmäßig die wichtigsten Themen für Sie zusammen. Ein Besuch lohnt sich.
Mandantenbrief

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26. Juni 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, neben unserem monatlichen Newsletter möchten wir Sie zunächst über anstehende Änderungen durch unseren Software-Hersteller informieren, von denen Sie insbesondere bei der Nutzung des Mandantenportals ADDISON OneClick betroffen sind: Das ADDISON OneClick wird durch den Nachfolger ADDISON Direkt ersetzt. Hierdurch soll nicht nur der Funktionsumfang deutlich erweitert, sondern auch die Benutzeroberfläche vereinfacht werden. Eine erste Umstellung der Ihnen bereits bekannten Module findet in der Zeit von 26. Juni 17:00 Uhr bis 28. Juni 23:00 Uhr statt. In dieser Zeit wird das Portal nicht erreichbar sein. Anschließend startet beim nächsten Login bzw. beim ersten Aufruf neuer und aktualisierter Funktionen automatisch eine kurze Einführung, damit Sie sich in den neu gestalteten und funktional erweiterten Bereichen schnell zurechtzufinden. Die Anmeldung im Portal mittels E-Mail-Adresse und Kennwort bleibt davon unberührt; ebenso bleiben alle bisherigen Daten erhalten. Zusätzlich finden Sie auf der nachfolgenden Seite sämtliche Schnelleinstiege , das sogenannte In-App-Onboarding sowie Erklärvideos zum neuen ADDISON Direkt Portal, damit Sie jederzeit mit den aktuellen Informationen direkt vom Hersteller unterstützt werden: Unterstützungsangebote für Mandanten Die neue Benutzeroberfläche wird im vierten Quartal dieses Jahres automatisch freigeschalten. Sie sind neugierig und möchten schon vorab das neue Design kennenlernen, dann sprechen Sie uns gerne darauf an und wir schalten vorab Ihr Portal frei. Zu den großen neuen Funktionen, welche wir bei Bedarf aktivieren können, zählt unter anderem die Möglichkeit der Rechnungsschreibung gerade auch im Hinblick auf die E-Rechnung . Es ist uns dadurch möglich, Ihnen auch in diesem Bereich eine Lösung von unserem Software-Hersteller anbieten zu können, ohne dass Sie auf ein Drittprodukt ausweichen müssen. Sie hätten somit alles direkt und zentral in einem Mandantenportal. Wenn Sie Ihre Rechnungen aktuell noch mit einer Textverarbeitungssoftware erstellen, aber für zukünftige gesetzliche Anforderungen gerüstet sein möchten oder mit Ihrer bisherigen Lösung unzufrieden sind, können Sie sich gerne an uns wenden. Zu unserem monatlichen Newsletter: Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht. Der 151 Seiten umfassende Entwurf enthält u.a. Ausführungen zur Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft und zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Übernimmt der Verkäufer einer Mietimmobilie Aufwendungen, die durch den Verkauf veranlasst sind, dienen diese Aufwendungen nicht mehr der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Bremen ist damit kein Werbungskostenabzug zulässig. Nutzen Selbstständige ein häusliches Arbeitszimmer , müssen sie die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für die Aufwendungen beachten. Ein Verstoß führt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nämlich dazu, dass die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Auslegung des Begriffs "Betriebsstätte" ist auch nach der Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts weiterhin gültig. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
29. Mai 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, die steuer- und beitragsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR ist am 8.5.2026 überraschend im Bundesrat gescheitert . Zugestimmt hat der Bundesrat demgegenüber der Reform der privaten Altersvorsorge . Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung eine Förderung auf den Weg gebracht hat, wonach Privatpersonen eine staatliche Prämie erhalten können, wenn sie ein neues E-Auto kaufen . Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Die Inanspruchnahme eines steuermindernden Investitionsabzugsbetrags setzt u. a. voraus, dass eine Gewinngrenze nicht überschritten wird. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass bei der Ermittlung der Gewinngrenze auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen sind. Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung , die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind keine außerordentlichen Einkünfte. Eine ermäßigte Besteuerung kommt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs somit regelmäßig nicht in Betracht. Die steuerfreie Corona-Prämie war auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Diese steuerfreundliche Beurteilung stammt vom Bundesfinanzhof. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
26. Juni 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, neben unserem monatlichen Newsletter möchten wir Sie zunächst über anstehende Änderungen durch unseren Software-Hersteller informieren, von denen Sie insbesondere bei der Nutzung des Mandantenportals ADDISON OneClick betroffen sind: Das ADDISON OneClick wird durch den Nachfolger ADDISON Direkt ersetzt. Hierdurch soll nicht nur der Funktionsumfang deutlich erweitert, sondern auch die Benutzeroberfläche vereinfacht werden. Eine erste Umstellung der Ihnen bereits bekannten Module findet in der Zeit von 26. Juni 17:00 Uhr bis 28. Juni 23:00 Uhr statt. In dieser Zeit wird das Portal nicht erreichbar sein. Anschließend startet beim nächsten Login bzw. beim ersten Aufruf neuer und aktualisierter Funktionen automatisch eine kurze Einführung, damit Sie sich in den neu gestalteten und funktional erweiterten Bereichen schnell zurechtzufinden. Die Anmeldung im Portal mittels E-Mail-Adresse und Kennwort bleibt davon unberührt; ebenso bleiben alle bisherigen Daten erhalten. Zusätzlich finden Sie auf der nachfolgenden Seite sämtliche Schnelleinstiege , das sogenannte In-App-Onboarding sowie Erklärvideos zum neuen ADDISON Direkt Portal, damit Sie jederzeit mit den aktuellen Informationen direkt vom Hersteller unterstützt werden: Unterstützungsangebote für Mandanten Die neue Benutzeroberfläche wird im vierten Quartal dieses Jahres automatisch freigeschalten. Sie sind neugierig und möchten schon vorab das neue Design kennenlernen, dann sprechen Sie uns gerne darauf an und wir schalten vorab Ihr Portal frei. Zu den großen neuen Funktionen, welche wir bei Bedarf aktivieren können, zählt unter anderem die Möglichkeit der Rechnungsschreibung gerade auch im Hinblick auf die E-Rechnung . Es ist uns dadurch möglich, Ihnen auch in diesem Bereich eine Lösung von unserem Software-Hersteller anbieten zu können, ohne dass Sie auf ein Drittprodukt ausweichen müssen. Sie hätten somit alles direkt und zentral in einem Mandantenportal. Wenn Sie Ihre Rechnungen aktuell noch mit einer Textverarbeitungssoftware erstellen, aber für zukünftige gesetzliche Anforderungen gerüstet sein möchten oder mit Ihrer bisherigen Lösung unzufrieden sind, können Sie sich gerne an uns wenden. Zu unserem monatlichen Newsletter: Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht. Der 151 Seiten umfassende Entwurf enthält u.a. Ausführungen zur Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft und zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Übernimmt der Verkäufer einer Mietimmobilie Aufwendungen, die durch den Verkauf veranlasst sind, dienen diese Aufwendungen nicht mehr der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Bremen ist damit kein Werbungskostenabzug zulässig. Nutzen Selbstständige ein häusliches Arbeitszimmer , müssen sie die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für die Aufwendungen beachten. Ein Verstoß führt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nämlich dazu, dass die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Auslegung des Begriffs "Betriebsstätte" ist auch nach der Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts weiterhin gültig. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
29. Mai 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, die steuer- und beitragsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR ist am 8.5.2026 überraschend im Bundesrat gescheitert . Zugestimmt hat der Bundesrat demgegenüber der Reform der privaten Altersvorsorge . Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung eine Förderung auf den Weg gebracht hat, wonach Privatpersonen eine staatliche Prämie erhalten können, wenn sie ein neues E-Auto kaufen . Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Die Inanspruchnahme eines steuermindernden Investitionsabzugsbetrags setzt u. a. voraus, dass eine Gewinngrenze nicht überschritten wird. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass bei der Ermittlung der Gewinngrenze auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen sind. Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung , die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind keine außerordentlichen Einkünfte. Eine ermäßigte Besteuerung kommt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs somit regelmäßig nicht in Betracht. Die steuerfreie Corona-Prämie war auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Diese steuerfreundliche Beurteilung stammt vom Bundesfinanzhof. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2026. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!

Übersicht aktueller Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen und die Veröffentlichung von Unternehmensabschlüssen. Diese gelten bei einer steuerlichen Beratung und Einreichung der Erklärungen durch uns.

Datum Abgabeart
31. Dezember 2026 Offenlegung der Jahresabschlüsse 2025
28. Februar 2027 Steuererklärungen des Jahres 2025
31. Dezember 2027 Offenlegung der Jahresabschlüsse 2026
28. Februar 2028 Steuererklärungen des Jahres 2026
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