27. Januar 2025
Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 1. Januar 2025 ist die neue gesetzliche Vorgabe in Kraft getreten, elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere Kassensysteme, Wegstreckenzähler und Taxameter) an das örtlich zuständige Finanzamt zu melden. Die Daten für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme müssen dabei bis spätestens zum 31. Juli 2025 übermittelt werden. Die Daten für nach dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme sind zukünftig innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen. Detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) wurden auf der Internetseite des BMF bereitgestellt. Zudem können nähere Informationen dem BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 entnommen werden. Wir werden Ihnen ebenfalls weitere Informationen zukommen lassen, sobald von Seiten unseres Softwareanbieters eine effiziente Lösung für die Verwaltung und für die korrekte und fristgerechte Meldemöglichkeit etabliert wurde. Ende 2024 wurde das Steuerfortentwicklungsgesetz in „abgespeckter“ Form verkündet. Hervorzuheben sind die Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags sowie des Kindergelds für 2025 und 2026 . Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt seit 2022 eine Steuerbefreiung, sodass auch etwaige Betriebsausgaben seit 2022 nicht mehr abziehbar sind. Doch wie sind „nachlaufende“ Betriebsausgaben zu behandeln, also z. B. eine in 2022 geleistete Umsatzsteuer-Nachzahlung für das Jahr 2021? Hier sind sich die Finanzgerichte Münster und Nürnberg nicht einig. Erfolgt die Abrechnung über die Leistung durch den Leistungsempfänger und betrifft diese Gutschrift eine Privatperson , wurde die Umsatzsteuer bislang nicht geschuldet , wenn sie unberechtigt ausgewiesen wurde. Doch das hat sich mit der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 nun geändert. Die Finanzverwaltung hat ein kostenloses ELSTER-Tool zur Visualisierung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) zur Verfügung gestellt. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2025. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!