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Newsletter 8/2024
Sehr geehrte Damen und Herren,

die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird dazu führen, dass Unternehmen ihre Prozesse neu strukturieren müssen. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein Anwendungsschreiben im Entwurf veröffentlicht. Das finale Schreiben ist für den Beginn des 4. Quartals 2024 anvisiert. Dennoch sollten sich Unternehmen bereits jetzt mit der Umstellung befassen.

Mit Datum vom 28.06.2024 erging ein BMF-Schreiben zum Thema „Meldepflicht elektronischer Kassensysteme, Wegstreckenzähler und Taxameter ab 2025“. Wir haben Ihnen dieses hier verlinkt. Sobald es konkrete Angaben zu den entsprechenden Formularen und Schnittstellen gibt, werden wir Sie darüber näher informieren.

Ein allgemeiner Hinweis in diesem Zusammenhang:
Die Erfahrung zeigt, dass Bargeld-Umsätze zu zahlreichen Problemen bei Betriebsprüfungen führen. Die formellen Ansprüche an eine korrekte Kassenführung sind nur noch mit außergewöhnlichem Aufwand und akribischer Disziplin zu bewältigen. Aus diesem Grund sollten Sie die Thematik zum Anlass nehmen und überdenken, ob Sie wirklich auf die Einnahme von Bargeld angewiesen sind, oder doch ausschließlich zu einer bargeldlosen Zahlart wechseln können. Bei Betriebsprüfungen wird regelmäßig die Kassenführung verworfen und 10 % bis 15 % des Umsatzes hinzugeschätzt – unabhängig davon, ob es sich um eine offene Ladenkasse oder um eine Kasse mit TSE-Zertifikat handelt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
  • Vom Bundesfinanzhof gibt es gute Nachrichten in Sachen Grundsteuer- und Bewertungsrecht. Danach müssen Steuerpflichtige unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts ist damit aber nicht verbunden.

  • Unterhaltsleistungen sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 EUR nicht übersteigt. Dabei sind, so der Bundesfinanzhof, die Unterhaltsleistungen nicht in die Vermögensberechnung einzubeziehen.

  • Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Er möchte wissen, ob das Aufteilungsgebot für Beherbergungsleistungen (Umsatzsteuersatz für die Übernachtung: 7 %; Nebenleistungen: 19 %) rechtmäßig ist.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2024.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

Ihr Team von W+M!
27. Januar 2025
Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 1. Januar 2025 ist die neue gesetzliche Vorgabe in Kraft getreten, elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere Kassensysteme, Wegstreckenzähler und Taxameter) an das örtlich zuständige Finanzamt zu melden. Die Daten für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme müssen dabei bis spätestens zum 31. Juli 2025 übermittelt werden. Die Daten für nach dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme sind zukünftig innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen. Detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) wurden auf der Internetseite des BMF bereitgestellt. Zudem können nähere Informationen dem BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 entnommen werden. Wir werden Ihnen ebenfalls weitere Informationen zukommen lassen, sobald von Seiten unseres Softwareanbieters eine effiziente Lösung für die Verwaltung und für die korrekte und fristgerechte Meldemöglichkeit etabliert wurde. Ende 2024 wurde das Steuerfortentwicklungsgesetz in „abgespeckter“ Form verkündet. Hervorzuheben sind die Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags sowie des Kindergelds für 2025 und 2026 . Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt seit 2022 eine Steuerbefreiung, sodass auch etwaige Betriebsausgaben seit 2022 nicht mehr abziehbar sind. Doch wie sind „nachlaufende“ Betriebsausgaben zu behandeln, also z. B. eine in 2022 geleistete Umsatzsteuer-Nachzahlung für das Jahr 2021? Hier sind sich die Finanzgerichte Münster und Nürnberg nicht einig. Erfolgt die Abrechnung über die Leistung durch den Leistungsempfänger und betrifft diese Gutschrift eine Privatperson , wurde die Umsatzsteuer bislang nicht geschuldet , wenn sie unberechtigt ausgewiesen wurde. Doch das hat sich mit der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 nun geändert. Die Finanzverwaltung hat ein kostenloses ELSTER-Tool zur Visualisierung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) zur Verfügung gestellt. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2025. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
16. Dezember 2024
Sehr geehrte Damen und Herren, auch auf diesem Wege möchten wir uns zunächst bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanken. Wir wünschen Ihnen wie auch Ihrer Familie eine besinnliche Weihnachtszeit und einen gelungenen Start in ein gesundes sowie erfolgreiches Jahr 2025! Ebenso möchten wir Sie zum Jahresende mit unserem monatlichen Newsletter über Aktuelles informieren. Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung , die der Erblasser zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs enthält aber auch einen positiven Teil: Im Gegenzug sind nämlich die Bestattungskosten in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen . Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Unter gewissen Voraussetzungen gewährt der Fiskus bei einer energetischen Gebäudesanierung eine Steuerermäßigung. Diese kann aber bei einer Ratenzahlung erst dann beansprucht werden, wenn der Rechnungsbetrag vollständig bezahlt worden ist. Wird im Zuge der Steuererklärung erstmalig eine Anlage V abgegeben, fordert das Finanzamt oft die Mietverträge an. Hiergegen wehrte sich nun ein Vermieter mit folgender Begründung: Die Offenlegung sei im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ohne vorherige Einwilligung der Mieter nicht möglich – allerdings ohne Erfolg. Für den Bundesfinanzhof ist es ernstlich zweifelhaft, ob die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten Photovoltaikanlagen rechtmäßig ist. Er hat in dem Streitfall daher Aussetzung der Vollziehung gewährt. Noch etwas in eigener Sache Wir machen zum Jahresende eine kleine Pause. Aus diesem Grund sind unsere Büros in Leimen und Heidelberg ab Montag, den 23. Dezember 2024, geschlossen . Ab Dienstag, den 7. Januar 2025 sind wir zu unseren gewohnten Bürozeiten wieder für Sie erreichbar. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2025. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
18. November 2024
Sehr geehrte Damen und Herren, bei zahlreichen Gesetzgebungsverfahren geht es in die entscheidende Phase. So hat der Bundestag am 18.10.2024 das umfangreiche Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Das Gesetz bedarf aber noch der Zustimmung des Bundesrats, die am 22.11.2024 (nach Redaktionsschluss) erteilt werden könnte . Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Ebenfalls am 22.11.2024 steht das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beim Bundesrat auf der Tagesordnung. Bei einer zu erwartenden Zustimmung werden der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1.1.2024 angehoben . Bereits im Bundesgesetzblatt verkündet wurde das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Aus steuerlicher Sicht hervorzuheben ist die verkürzte Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege . Für nach 2024 ausgeführte Umsätze gilt bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern die elektronische Rechnung . Das Bundesfinanzministerium hat hierzu nun ein Anwendungsschreiben veröffentlicht. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2024. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
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