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Neues, Wichtiges und vieles mehr!

Auf diesen Seiten finden Sie unsere Newsletter, welche wir Ihnen auch gerne monatlich per E-Mail zusenden. Melden Sie sich einfach kostenlos dazu an. Unabhängig davon bieten wir Ihnen auch unseren aktuellen Mandantenbrief.

23 Apr., 2024
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Monat möchten wir Ihnen eine neue Sonderausgabe unseres Mandantenrundschreibens zukommen lassen. Hierin finden Sie einige Informationen zum Thema "Der erste Firmenwagen - Besteuerung und Gestaltungsmodelle" . Des Weiteren erhalten Sie unseren Mai-Newsletter. Das viel diskutierte Wachstumschancengesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist somit endlich in Kraft. Obwohl das Entlastungsvolumen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens deutlich reduziert wurde, enthält das Gesetz viele interessante Änderungen und Neuregelungen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Bei Ehegatten mit Kindern ist das Berliner Testament sehr beliebt. Oft wird bei der Ausgestaltung auch eine Strafklausel (z. B. die Jastrowsche Klausel) aufgenommen. Über einen solchen Fall hatte nun der Bundesfinanzhof zu entscheiden. Das Urteil zeigt, dass derartige Regelungen zumindest aus erbschaftsteuerlicher Sicht nachteilig sein können. Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden wurde erst 2020 eingeführt. Somit sind einige Fragen noch nicht höchstrichterlich geklärt. Der Bundesfinanzhof muss nun zu einem Fall mit Ratenzahlung entscheiden: Wird die Steuerermäßigung bereits mit der ausgeführten Erneuerung der Heizungsanlage gewährt oder erst mit der vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrags? Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Bedingungen die dort gezahlte Umsatzsteuer . Allerdings ist hier ein wichtiger Fristablauf zu beachten. Denn die Anträge für 2023 sind bis zum 30.09.2024 über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern zu stellen. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2023. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
28 März, 2024
Sehr geehrte Damen und Herren, das milliardenschwere Wachstumschancengesetz ist zwischenzeitlich „in trockenen Tüchern“. Zunächst konnte im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt werden und dann hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. März 2024 zugestimmt, damit das Gesetz in Kraft treten kann ( Beitrag der Bundesregierung hierzu ). Wir werden in einem der kommenden Newsletter genauer über die Änderungen berichten. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Die Tilgung eines geerbten Darlehens mittels „ Wohn-Riester “ ist wohl zulässig. Denn nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Revision ist anhängig) ist dem Ehemann die Anschaffung durch seine verstorbene Ehefrau als Gesamtrechtsnachfolger zuzurechnen. Auch Influencer und Blogger können Aufwendungen für Kleidung und Accessoires nicht als Betriebsausgaben absetzen . Allein die naheliegende Möglichkeit der Privatnutzung schließt eine steuerliche Berücksichtigung aus. Aktuell sind mehrere Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, in denen es um die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) geht. Strittig ist hier, wie die Gewinngrenze von 200.000 EUR zu definieren ist. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2024. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
27 Feb., 2024
Sehr geehrte Damen und Herren, aus aktuellem Anlass informieren wir Sie darüber, dass das Wachstumschancengesetz derzeit noch auf sich warten lässt. Die finale Abstimmung hierzu im Bundesrat soll nach aktuellem Stand Ende März stattfinden ( Ergebnis der 3. Sitzung des Vermittlungsausschusses ). Immer wieder müssen die Gerichte über Sachverhalte entscheiden, die private Veräußerungsgeschäfte betreffen. Aktuell ist gleich auf vier Entscheidungen hinzuweisen: Zwei positive Urteile ergingen im Zusammenhang mit Erbfällen, in den beiden anderen Verfahren wurde von den Steuerpflichtigen eine Steuerfreiheit wegen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (leider erfolglos) geltend gemacht. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten mindern – bis zu 150 EUR pro versicherte Person – die Sonderausgaben nicht. Diese Vereinfachungsregelung hat die Finanzverwaltung nun bis Ende 2024 verlängert. Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz wurde Ende 2022 eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen eingeführt. Grundsätzlich endete die Frist für die erstmalige Meldung bereits am 31.1.2024. Das Bundeszentralamt für Steuern hat nun aber mitgeteilt, dass es nicht beanstandet wird, wenn die Meldung bis zum 31.3.2024 erfolgt. Frohe Kunde gibt es für viele Kapitalgesellschaften. Denn die monetären Schwellenwerte „Umsatzerlöse“ und „Bilanzsumme“ sollen erhöht werden . Die Anhebung wird für die begünstigten Unternehmen mit einer Neueinstufung in eine niedrigere Größenklasse und mit weniger Berichtspflichten einhergehen. Die neuen Werte sollen bereits für den anstehenden Jahresabschluss 2023 genutzt werden können. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2024. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
25 Jan., 2024
Sehr geehrte Damen und Herren, durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wurde das Recht der Personengesellschaften mit Wirkung zum 1.1.2024 reformiert. Dadurch entstanden Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer , die nun aber durch das Ende 2023 verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz „vom Tisch sind“. Das heißt: Die grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen bleiben zumindest bis Ende 2026 erhalten. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2022 endete bereits am 31.12.2023. Das Bundesamt für Justiz hat nun aber mitgeteilt, dass es vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten wird. Da die Einkommensgrenzen angehoben wurden, profitieren ab 2024 mehr Steuerpflichtige von der Arbeitnehmer-Sparzulage . Zudem wurden durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung verbessert. Beruflich veranlasste Umzugskosten sind Werbungskosten. Die Finanzverwaltung hat nun die Pauschalen veröffentlicht, die für Umzüge ab dem 1.3.2024 gelten. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2024. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
20 Dez., 2023
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten uns zunächst auch auf diesem Wege bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen bedanken und Ihnen wie auch Ihrer Familie ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest wünschen. Gesundheit, Glück und Zufriedenheit sollen Sie im neuen Jahr begleiten. Des Weiteren streben wir auch am Jahresende an, Sie mit unserem monatlichen Newsletter über Aktuelles zu informieren: Der Bundesrat hat der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 zugestimmt. Somit müssen diese neuen Werte ab 2024 im Lohnbüro beachtet werden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Erklären Erben für den Betrieb des Erblassers rückwirkend die Betriebsaufgabe, müssen sie hinsichtlich der daraus resultierenden Steuern bedenken, dass diese bei der Erbschaftsteuer keine steuermindernden Nachlassverbindlichkeiten darstellen. So lautet eine wenig erfreuliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Mit einem befristeten Nießbrauch können Eltern ihren (minderjährigen) Kindern an einem Vermietungsobjekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verschaffen. Im Gegensatz zur Vorinstanz sah der Bundesfinanzhof im entschiedenen Fall keinen Gestaltungsmissbrauch. Die Bundesregierung hat die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % nicht verlängert. Ab 2024 müssen also wieder 19 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Noch etwas in eigener Sache Wie bereits in unserem letzten Newsletter angekündigt machen wir eine kleine Pause zwischen Weihnachten und Silvester. Aus diesem Grund sind unsere Büros in Leimen und Heidelberg ab Freitag, den 22. Dezember 2023, geschlossen . In Leimen sind wir ab dem 3. Januar 2024 und in Heidelberg ab dem 8. Januar 2024 zu unseren gewohnten Bürozeiten wieder für Sie erreichbar. Wir suchen Verstärkung . Für unser Team aus über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen wir aktuell Buchhalter (m/w/d) und Lohnbuchhalter (m/w/d) sowie für das kommende Ausbildungsjahr Auszubildende zum Steuerfachangestellten (m/w/d) und Auszubildende zum Kaufmann für Büromanagement (m/w/d). Nehmen Sie hierzu bei Interesse gerne jederzeit Kontakt mit uns auf. Wir sind auch auf Instagram vertreten @wmsteuerberatung . Seien Sie gerne mit dabei. Wir freuen uns auf Sie und den Austausch mit Ihnen! Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2024. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
30 Nov., 2023
Sehr geehrte Damen und Herren, ab 2024 erhöht sich der Mindestloh n von 12,00 EUR pro Stunde auf 12,41 EUR pro Stunde (+ 3,42 %). Gleichzeitig wird die Höchstgrenze für die Minijobber auf 538,00 EUR angehoben. Der Mindestlohn für eine Vollzeitbeschäftigung beläuft sich in der Folge auf 2.160,00 EUR. Rund um den Jahreswechsel stellt sich regelmäßig die Frage, welche Geschäftsunterlagen vernichtet werden können. Dabei ist vor der Entsorgung unbedingt zu prüfen, ob etwaige Fristverlängerungen bestehen, was z. B. bei noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungen der Fall ist. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Pflegewohngemeinschaft können steuermindernd als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Verluste in der Anlaufphase abzugsfähig sein. Eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt, dass die Chancen steigen, wenn ein geeignetes Betriebskonzept vorgelegt wird und Maßnahmen zur Erzielung von Gewinnen ergriffen wurden. Eigentlich müssen EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ab 2024 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Doch nun gibt es eine Nichtbeanstandungsregelung, die betroffene Unternehmer freuen dürfte. Noch etwas in eigener Sache Wir machen eine kleine Pause zwischen Weihnachten und Silvester. Aus diesem Grund sind unsere Büros in Leimen und Heidelberg ab Freitag, den 22. Dezember 2023, geschlossen . In Leimen sind wir ab dem 3. Januar 2024 und in Heidelberg ab dem 8. Januar 2024 zu unseren gewohnten Bürozeiten wieder für Sie erreichbar. Wir suchen Verstärkung . Für unser Team aus über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen wir aktuell Buchhalter (m/w/d) und Lohnbuchhalter (m/w/d) sowie für das kommende Ausbildungsjahr Auszubildende zum Steuerfachangestellten (m/w/d) und Auszubildende zum Kaufmann für Büromanagement (m/w/d). Nehmen Sie hierzu bei Interesse gerne jederzeit Kontakt mit uns auf. Wir sind auch auf Instagram vertreten @wmsteuerberatung . Seien Sie gerne mit dabei. Wir freuen uns auf Sie und den Austausch mit Ihnen! Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2023. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
19 Okt., 2023
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Monat möchten wir Ihnen eine neue Sonderausgabe unseres Mandantenrundschreibens zukommen lassen. Hierin finden Sie einige Informationen zum Thema "steuerlicher Jahreswechsel" . Aus gegebenem Anlass fassen wir Ihnen die aktuellen Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen und die Veröffentlichung von Unternehmensabschlüssen zusammen. Diese Fristen gelten, wenn Sie durch uns steuerlich beraten werden und wir die Erklärungen für Sie erstellen. Pandemiebedingt kam es zu Verschiebungen, die zwischenzeitlich wieder normalisiert werden: 31.12.2023 - Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2022 31.07.2024 - Steuererklärungen des Jahres 2022 31.12.2024 - Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2023 02.06.2025 - Steuererklärungen des Jahres 2023 31.12.2025 - Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2024 Des Weiteren erhalten Sie unseren November-Newsletter. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Übertragung des Betriebsvermögens privilegiert. Doch hier ist Vorsicht geboten, wie eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt. Danach kann die Regelverschonung nicht in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Und noch ein weiteres (allerdings günstiges) Urteil zur Erbschaftsteuer ist zu beachten. Danach kann die Steuerbefreiung für ein Familienheim zu gewähren sein, obwohl der Erbe wegen der Vermietung für einen festen Zeitraum nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall in die Wohnung (Familienheim) einziehen kann. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt stabil und wird auch im Jahr 2024 (unverändert) 5,0 % betragen. Überlässt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) ein betriebliches Fahrzeug zur Nutzung , spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Fahrzeug auch für private Fahrten genutzt wird. Dies gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Münster auch dann, wenn die Privatnutzung im Anstellungsvertrag ausdrücklich verboten ist und insbesondere dann, wenn der GGf kein Fahrtenbuch führt. Noch etwas in eigener Sache Wir suchen Verstärkung. Für unser Team aus über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen wir aktuell Buchhalter (m/w/d) und Lohnbuchhalter (m/w/d) sowie für das kommende Ausbildungsjahr Auszubildende zum Steuerfachangestellten (m/w/d) und Auszubildende zum Kaufmann für Büromanagement (m/w/d). Nehmen Sie hierzu bei Interesse gerne jederzeit Kontakt mit uns auf. Wir sind auch auf Instagram vertreten @wmsteuerberatung . Seien Sie gerne mit dabei. Wir freuen uns auf Sie und den Austausch mit Ihnen! Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2023. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
29 Sept., 2023
Sehr geehrte Damen und Herren, letztlich konnte sich die Ampel-Koalition doch einigen und hat einen Regierungsentwurf für ein Wachstumschancengesetz vorgelegt. Ein Kernelement der zahlreichen (beabsichtigten) Steueränderungen ist eine Investitionsprämie für Investitionen in den Klimaschutz. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Beim häuslichen Arbeitszimmer und der Homeoffice-Pauschale gelten seit 2023 „neue Spielregeln“. Details regelt ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums. Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Nun hat die EU-Kommission das erste vollständige sektorunabhängige Set von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Noch etwas in eigener Sache Wir suchen Verstärkung. Für unser Team aus über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen wir aktuell Buchhalter (m/w/d) und Lohnbuchhalter (m/w/d) sowie für das kommende Ausbildungsjahr Auszubildende zum Steuerfachangestellten (m/w/d) und Auszubildende zum Kaufmann für Büromanagement (m/w/d). Nehmen Sie hierzu bei Interesse gerne jederzeit Kontakt mit uns auf. Wir sind auch auf Instagram vertreten @wmsteuerberatung . Seien Sie gerne mit dabei. Wir freuen uns auf Sie und den Austausch mit Ihnen! Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2023. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
21 Aug., 2023
Sehr geehrte Damen und Herren, durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde mit Wirkung ab 2022 eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können Gewinne aus dem Online-Pokerspiel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Für Freizeit- und Hobbyspieler handelt es sich demgegenüber um eine private Tätigkeit, bei der sich Gewinne und Verluste steuerlich nicht auswirken. Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs selbst dann steuermindernd geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. Ob Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu den sonstigen (in voller Höhe abziehbaren) Mehraufwendungen gehören, muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Denn gegen das steuerzahlerfreundliche Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen wurde Revision eingelegt. Noch etwas in eigener Sache Wir suchen Verstärkung. Für unser Team aus über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen wir aktuell Buchhalter (m/w/d) und Lohnbuchhalter (m/w/d) sowie für das kommende Ausbildungsjahr Auszubildende zum Steuerfachangestellten (m/w/d) und Auszubildende zum Kaufmann für Büromanagement (m/w/d). Nehmen Sie hierzu bei Interesse gerne jederzeit Kontakt mit uns auf. Wir sind auch auf Instagram vertreten @wmsteuerberatung . Seien Sie gerne mit dabei. Wir freuen uns auf Sie und den Austausch mit Ihnen! Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2023. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Team von W+M!
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